Wir sagen Nein zu GEAS!

Am 8. Juni einigte sich der EU-Rat auf einen gemeinsamen Vorschlag zu einer Asylreform in der EU, basierend auf Vorschlägen aus der Kommission. GEAS steht für „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“. Dies wird nun in den sog. Trilog-Verhandlung zwischen EU-Kommission, Rat und dem europäischen Parlament weiter diskutiert werden.

Im Fokus der Debatte um die GEAS-Reform waren dabei jedoch nicht die schutzsuchenden Menschen oder die humanitäre Krise an den europäischen Außengrenzen. Erst vor wenigen Tagen, am 14. Juni 2023, starben Hunderte von Geflüchteten, als es zu einem tragischen Bootsunglück auf dem Mittelmeer kam. Laut übereinstimmenden Berichten wurde der Unfall durch die griechische Küstenwache mit verursacht oder mindestens nicht verhindert.

Diese humanitäre Krise im Mittelmeer wird durch die neuen Pläne nicht gelöst, sondern nur verstärkt werden; Konzepte, wie das Sterben beendet werden soll, wurden nicht beschlossen, die Seenotrettung wird durch die Pläne nicht gestärkt oder reformiert.

Stattdessen hat der EU-Rat ein riesiges, unüberschaubares Papier verabschiedet, dass die Verfahren und Zuständigkeiten für Asylverfahren in der EU neu regelt – und die Rechte der Betroffenen weiter aushöhlt. Dies alles, obwohl Forschungen zeigen , dass die Verschärfung des Asylregimes der EU keineswegs zu weniger Flucht nach Europa führt, sondern nur zu immer gefährlicheren und teureren Routen. Mehr Menschen werden auf der Suche nach Schutz und Sicherheit sterben.

Zentraler Bestandteil dieses Papiers ist die Einführung von Grenzfahren: Asylsuchende sollen – festgehalten in haftähnlichen Lagern – ihr Asylverfahren zunächst an der Grenze durchführen. Dies soll für alle Personen aus Herkunftsländern mit einer geringen Schutzquote gelten, aber auch für sog. Zulässigkeitsverfahren. Das wiederum betrifft alle, die über einen „sicheren Drittstaat“ eingereist sind. Was das ist, definiert der jeweilige Staat an den Außengrenzen.

In Griechenland etwa gilt die Türkei als sicher Drittstaat u.a. für Personen aus Syrien, Afghanistan oder Somalia. Entgegen der Behauptungen von Nancy Faeser und Annalena Baerbock werden somit auch Schutzsuchende aus Syrien oder Afghanistan in die Grenzverfahren kommen, quasi inhaftiert, mit der Gefahr einer Kettenabschiebung zurück in die Herkunftsländer.

Auch Familien werden von den Grenzverfahren betroffen sein, obwohl die Bundesregierung dies noch kurz vor dem vermeintlichen Kompromiss ausgeschlossen hatte.

Ebenso falsch sind die Darstellungen, dass sich nun alle Staaten an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen müssten, wie es die deutsche Bundesregierung als großen Erfolg darstellt. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Staaten freikaufen, wenn sie eine Aufnahme verweigern. Das kann zum Beispiel durch Zahlungen an die lybische Küstenwache passieren, als Beitrag zu effektiverer Abwehr an den europäischen Außengrenzen.

Als besonders fatal sehen wir den fehlenden Zugang zu Rechtsschutz. Menschen werden in den Zentren keine Möglichkeit auf unabhängige Rechtsberatung und effektiven Rechtsschutz haben. Grundlegende Rechte werden verweigert und die katastrophalen Zustände an den Außengrenzen Europas werden sich weiterverfestigen:

Es ist davon auszugehen, dass Menschen in den Haftzentren an den Außengrenzen über lange Zeiträume hinweg unter unmenschlichen Bedingungen leben müssen. Bereits aktuell sind die menschenunwürdigen Bedingungen der Außenlager und Hotspots in Griechenland bekannt. Die Losung, dass kein neues Moria sein dürfe, wird also nicht erfüllt, sondern viele neue Morias geschaffen und ein Aufnahmesystem unter Missachtung der Menschenrechte legalisiert.

Ebenso wenig stellt die Reform eine Entlastung für Kommunen in Deutschland dar, die humanitäre Situation an den Außengrenzen wird zu mehr irregulärer Migration nach Deutschland führen. Darüber hinaus dürfen die Rechte schutzsuchender Menschen nicht zur Abwendung einer vermeintlichen Überforderung der aufnehmenden Kommunen in Deutschland geopfert werden.

Wir fordern deshalb, die Regelungen zum GEAS umfassend zu reformieren und humanitäre Standards einzuhalten!
Die europäische Union muss für Menschen in Not und auf der Flucht: Offen Bleiben!